Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.08.2016 -
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention.
IV.Die Revision wird zugelassen.
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