OLG Brandenburg - Urteil vom 16.03.2023
10 U 62/22
Normen:
BGB § 1922; BGB § 280 Abs. 1; TMG § 7 Abs. 2; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 254;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 09.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 324/20

Zahlung eines Kaufpreises an ein manipuliertes Nutzerkonto einer VerkaufsplattformHaftung einer Verkaufsplattform für falsche Auskünfte über ein NutzerkontoRechtsfolgen eines unbefugten Zugriffs auf ein NutzerkontoÜberwachungspflicht eines Diensteanbieters bezüglich Veränderungen der Kontodaten eines Nutzerkontos

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2023 - Aktenzeichen 10 U 62/22

DRsp Nr. 2023/4301

Zahlung eines Kaufpreises an ein manipuliertes Nutzerkonto einer Verkaufsplattform Haftung einer Verkaufsplattform für falsche Auskünfte über ein Nutzerkonto Rechtsfolgen eines unbefugten Zugriffs auf ein Nutzerkonto Überwachungspflicht eines Diensteanbieters bezüglich Veränderungen der Kontodaten eines Nutzerkontos

Der Vertrag über die Nutzung einer Verkaufsplattform ist dienstvertraglich geprägt. Der Betreiber der Plattform ist nicht verpflichtet, Nutzerkonten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wenn kein konkreter Anlass besteht. Soweit in einer Mitteilung des Betreibers lediglich mitgeteilt wird, welche Daten hinterlegt sind, kann der anfragende Nutzer sich nicht darauf verlassen, dass die Angaben auch objektiv zutreffend sind.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 9. März 2022, Az. 12 O 324/20, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses Urteil sowie die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.