LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.12.2018
7 Sa 208/18
Normen:
BGB § 611; TVöD § 37;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 22.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 412/17

Zeitliche Grenzen des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 208/18

DRsp Nr. 2019/3376

Zeitliche Grenzen des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

1. Gem. § 109 GewO ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis zu erteilen. Dieser Anspruch ist zu diesem Zeitpunkt entstanden und zugleich fällig, für den Arbeitgeber jedoch erst erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer von seinem Wahlrecht, ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis zu verlangen, Gebrauch gemacht hat. 2. Streiten die Parteien in einem Kündigungsschutzprozess über die Rechtmäßigkeit der Kündigung oder einer Befristung, so entsteht der Anspruch auf Erteilung eines Endzeugnisses bereits zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung. Denn der Arbeitnehmer kann ein Zeugnis über Führung und Leistung schon "bei" und nicht erst "nach" Beendigung des Arbeitsverhältnisses fordern. 3. Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses verfällt gem. § 37 Abs. 1 TVöD, wenn er nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht worden ist.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 22. März 2018, Az. 11 Ca 412/17, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; TVöD § 37;

Tatbestand