Die Parteien streiten darüber, ob der beklagte Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung oder die Streithelferin als Betriebserwerberin für die Versorgungsansprüche des Klägers einzustehen hat.
Der am 3. August 1927 geborene Kläger war seit April 1942 bei der D. GmbH in B. als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Das Unternehmen stellte Tapeten her. Es gewährte seinen Arbeitnehmern Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung aufgrund einer Betriebsvereinbarung vom 28. Juni 1974.
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