Ausgangspunkt einer
Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 SGB II) ist |
Der Bedarfsgemeinschaft gehören an . |
. der erwerbsfähige oder nicht erwerbsfähige Partner (nicht dauernd getrennt- lebender Ehegatte/ |
|
., wenn der Ausgangspunkt für die Bildung der Bedarfsgemeinschaft ein erwerbsfähiges, minder-jähriges, unverheiratetes Kind unter 25 Jahren ist, die im Haushalt lebenden Eltern oder der Elternteil und der im Haushalt lebende Partner des Elternteils. |
|
. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in § 7 Abs. 3 Nr. 1-3 SGB II genannten Personen, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. |
Beachte die Leistungssauschlüsse (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II) für
·
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|