Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. April 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Zwischen den Beteiligten sind streitig Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) sowie die damals erzielten Arbeitsentgelte.
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