LAG Köln - Urteil vom 19.12.2019
7 Sa 444/19
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 7008/18

Zulässigkeit der Erteilung mehrerer Abmahnungen aufgrund mehrerer verschiedenartiger Dienstpflichtverletzungen durch ein und denselben Vorfall

LAG Köln, Urteil vom 19.12.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 444/19

DRsp Nr. 2020/7982

Zulässigkeit der Erteilung mehrerer Abmahnungen aufgrund mehrerer verschiedenartiger Dienstpflichtverletzungen durch ein und denselben Vorfall

1. Das Verbot der Nutzung privater Mobilfunktelefone während der dienstlichen Einsatzzeiten von Sicherheits- und Kontrollkräften an einem Verkehrsflughafen erscheint rechtlich nicht zu beanstanden.2. Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen das Übermaßverbot, wenn er wegen mehrerer verschiedenartiger Dienstpflichtverletzungen jeweils separate Abmahnungen ausspricht, auch wenn die Pflichtverletzungen auf ein- und dem- selben Lebenssachverhalt beruhen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.05.2019 in Sachen 10 Ca 7008/18 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob eine Abmahnung vom 10.09.2018 sowie drei weitere Abmahnungen vom 25.01.2018 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen sind.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 10. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage vollständig abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 16.05.2019 Bezug genommen.

a) b) c) d)