6/17.2 Zulässigkeit und Grenzen von Nebentätigkeiten

Autor: Wertheimer

Grundsätzliche Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

Berufliche Nebentätigkeiten fallen unter den grundsätzlichen Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG,1) andere Aktivitäten sind z.B. durch die Vereinigungsfreiheit oder die allgemeine Handlungsfreiheit garantiert.2) Daher steht dem Arbeitnehmer die Verwendung seiner Arbeitskraft außerhalb der Arbeitszeit grundsätzlich frei.3)

Nebentätigkeit während der Elternzeit