Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. April 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Witwengeld in Höhe des Mindestbelassungsbetrags.
Die 1956 geborene Klägerin ist Witwe eines 2007 in den Ruhestand versetzten und im März 2010 verstorbenen Beamten. 1994 waren anlässlich der Scheidung des verstorbenen Beamten und dessen erster Ehefrau im Rahmen des durchgeführten Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften auf die erste Ehefrau des verstorbenen Beamten übertragen worden.
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