Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 11.01.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.624,- Euro zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.11.2014.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III. IV. V.
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