JArbSchG
Stand: 16.07.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze, BGBl. I S. 2970

Jugendarbeitsschutzgesetz - Inhaltsverzeichnis

JArbSchG ( Jugendarbeitsschutzgesetz )

FNA : 8051-10

Fassung vom 12.04.1976

Inkrafttreten der Fassung: 08.05.1976

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2970)

Inhaltsverzeichnis ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Kind, Jugendlicher § 3 Arbeitgeber § 4 Arbeitszeit ZWEITER ABSCHNITT Beschäftigung von Kindern § 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern § 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen § 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern DRITTER ABSCHNITT Beschäftigung Jugendlicher Erster Titel Arbeitszeit und Freizeit § 8 Dauer der Arbeitszeit § 9 Berufsschule § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume § 12 Schichtzeit § 13 Tägliche Freizeit § 14 Nachtruhe § 15 Fünf-Tage-Woche § 16 Samstagsruhe § 17 Sonntagsruhe § 18 Feiertagsruhe § 19 Urlaub § 20 Binnenschiffahrt § 21 Ausnahmen in besonderen Fällen § 21 a Abweichende Regelungen § 21 b Ermächtigung Zweiter Titel Beschäftigungsverbote und -beschränkungen § 22 Gefährliche Arbeiten § 23 Akkordarbeit; tempoabhängige Arbeiten § 24 Arbeiten unter Tage