2/1.2 Zu § 112 Abs. 5 Nr. 2 BetrVG

Autor: Schrader

Keine Sozialplanabfindung und keine Klageverzichtsprämie

Besprechung zum Urteil des BAG v. 08.12.2015 - 1 AZR 595/14

I. LeitsätzeDroht keine Arbeitslosigkeit, können Arbeitnehmer von Sozialplanabfindungen ausgeschlossen werden. Bei Klageverzicht zugesagte Prämien müssen auch den Arbeitnehmern angeboten werden, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht klagen.