2/1.8 Zu § 106 GewO; § 315 BGB

Autor: Kolmhuber

Eine Versetzung muss billigem Ermessen entsprechen - das muss der Arbeitgeber beweisen

Besprechung zum Urteil des LAG Schleswig-Holstein v. 26.08.2015 - 3 Sa 157/15

I. LeitsatzAuch im Geltungsbereich der tarifvertraglichen Regelungen für das Baugewerbe muss eine Versetzung billigem Ermessen genügen.