Autor: Schrader |
Besprechung zum Urteil des BAG vom 23.11.2017 - 6 AZR 683/16
BGB § 613a Abs. 1 Satz 1
I. LeitsatzWird der Betrieb eines kirchlichen Arbeitgebers durch einen Betriebsübergang übernommen, tritt der neue Arbeitgeber in arbeitsvertraglich vereinbarte Bindungen an das kirchliche Arbeitsrecht ein.
II. SachverhaltEin Mann war beim Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche seit 1991 beschäftigt. Er war im Rettungsdienst tätig und hatte in seinem Arbeitsvertrag vereinbart, dass die Arbeitsvertragsrichtlinien (
III. Wesentliche Aussagen der EntscheidungDas BAG entschied eindeutig, dass
die dynamische Geltung der |
EU-Recht dem nicht entgegensteht und somit |
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