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Besprechung zum Beschluss des BAG vom 26.09.2017 - 1 ABR 27/16
BetrVG § 80 Abs. 1
BetrVG § 80 Abs. 2
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
I. LeitsatzMitbestimmungs- und Überwachungsrechte eines Betriebsrats sind auf den Betrieb begrenzt, für den er errichtet wurde.