2/1.8 Einsatz weisungsabhängiger Arbeitnehmer für private Zwecke durch eine Führungskraft

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des LAG Köln v. 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15

§ 1 KSchG, § 529 Abs. 1 ZPO

I. LeitsatzDas Berufungsgericht ist an die Tatsachenfeststellung des erstinstanzlichen Gerichts gebunden, wenn keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen.