Autor: Kolmhuber |
Besprechung zum Urteil des LAG Köln v. 25.11.2016 -
I. LeitsatzDas Berufungsgericht ist an die Tatsachenfeststellung des erstinstanzlichen Gerichts gebunden, wenn keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen.
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