Autor: Düwell |
Besprechung zum Urteil des BAG v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
I. Redaktionelle LeitsätzeEs besteht auch dann kein Widerrufsrecht für den Arbeitnehmer, wenn der Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), in seiner Privatwohnung abgeschlossen wurde. Es kommt jedoch eine Unwirksamkeit infrage, wenn der Aufhebungsvertrag unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.
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