2/1.5 Pflicht des Arbeitgebers zur Beachtung des Gebots fairen Verhandelns vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Autor: Düwell

Besprechung zum Urteil des BAG v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

§§ 312 ff. BGB

I. Redaktionelle LeitsätzeEs besteht auch dann kein Widerrufsrecht für den Arbeitnehmer, wenn der Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), in seiner Privatwohnung abgeschlossen wurde. Es kommt jedoch eine Unwirksamkeit infrage, wenn der Aufhebungsvertrag unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.