Autor: Schrader |
Kündigungsmöglichkeit eines befristeten Arbeitsvertrags nach Änderungsvereinbarung
Besprechung zum Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 11.03.2015 - 3 Sa 237/14
I. LeitsatzIst in einem befristeten Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart, gilt diese im Falle einer späteren Vertragsänderung fort, ohne dass es einer nochmaligen Wiederholung bedarf.
II. SachverhaltEin Sozialarbeiter hatte einen befristeten Arbeitsvertrag mit 30 Wochenarbeitsstunden zu einem Gehalt von 1.900 Euro brutto bis zum 31.03.2015. Er war bei einem Verein eingestellt, der nicht mehr als zehn Arbeitnehmer hatte. Somit fand das
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