2/1.8 Zu Art. 1 RL 1999/70/EG; § 5 Rahmenvereinbarung EGB-UNICE-CEEP über befristete Arbeitsverträge

Autor: Kolmhuber

EU-Mitgliedstaaten müssen Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge verhindern

Besprechung zum Urteil des EuGH v. 26.02.2015 - Rs. C-238/14

I. LeitsatzFeste Beschäftigungsverhältnisse stellen einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes dar, während befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen auch den Bedürfnissen der Arbeitnehmer entsprechen können.