2/1.5 Versorgungszweck der Zusage einer Leistung der betrieblichen Altersvorsorge ist entscheidend

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des BAG vom 20.03.2018 - 3 AZR 277/16

§§ 1 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 BetrAVG

I. LeitsatzSelbst die missverständliche Bezeichnung einer Leistung der betrieblichen Altersvorsorge als "Übergangsgeld" oder "Übergangszuschuss" schließt den Versorgungscharakter nicht aus.