II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Kläger nahm im Sommersemester 1992 an der Universität B-Stadt ein Magisterstudium in den Hauptfächern Geschichte und Deutsch auf. Im Sommersemester 1993 kam das Fach Philosophie hinzu. Im Wintersemester 1994/1995 war der Kläger an der Universität B-Stadt beurlaubt. In dieser Zeit war er an der Universität G. als Gasthörer im Fach Deutsche Philologie registriert. Im Sommersemester 1995 setzte er sein Magisterstudium in B-Stadt fort und war während dieses Semesters zunächst noch als Gasthörer an der Universität G. im Fach Mittlere und Neuere Geschichte eingeschrieben.

Seit 2016 war der Kläger bei dem beklagten Land als Lehrer beschäftigt. Die Einstellung ging auf die Bewerbung des Klägers auf eine bei dem Beklagten ausgeschriebene Lehrerstelle im Fach "Deutsch als Zweitsprache" zurück.

In seinem Bewerbungsschreiben gab der Kläger Folgendes an:

"Ich habe an den Universitäten B-Stadt, M. und G. die Fächer Geschichte, Germanistik, Philosophie und Psychologie (Magister) studiert - später gleichfalls ein Lehramtsstudium (Gymnasium) parallel zu meiner Tätigkeit als Lehrer und Schulleiter einer Schule in freier Trägerschaft abgeschlossen. Eine Zuerkennung einer Lehrbefähigung - dem II. Staatsexamen entsprechend - ist beim Kultusministerium für das Lehramt an Regionalschulen beantragt…"