Autor: Kolmhuber |
Das Auswechseln von Kündigungsgründen unterscheidet sich vom Nachschieben von Kündigungsgründen
Besprechung zum Urteil des LAG Düsseldorf v. 24.06.2015 -
I. LeitsatzEin Auswechseln der Kündigungsgründe im gerichtlichen Verfahren, durch das die Kündigung einen völlig anderen Charakter erhält, ist nicht zulässig.
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