Autor: Sobbe |
Eine individualvertragliche Vereinbarung, die einerseits die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten einräumt, andererseits dem Arbeitgeber dessen Beendigung voraussetzungslos ermöglicht, könnte wie folgt formuliert werden:
Formulierungsbeispiel"Der Arbeitnehmer erbringt die Arbeitsleistung in Form der alternierenden Telearbeit teilweise im Betrieb des Arbeitgebers und teilweise an beliebigen anderen, wechselnden Orten, darunter in der eigenen Wohnung (Mobile Office). Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsleitung im Betrieb des Arbeitgebers zu erbringen, soweit betriebliche Gründe dies erfordern. Der Arbeitgeber kann das Arbeiten im Mobile Office unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers nach billigem Ermessen beenden. In diesem Fall endet die alternierende Telearbeit, und die Arbeit ist im Betrieb des Arbeitgebers zu erbringen." |
Das vorstehende Formulierungsbeispiel kann auch in einer Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten verwendet werden. Ergänzend dazu können in der Betriebsvereinbarung Regelungen über folgende Punkte getroffen werden:
Geltungsbereich, der den personellen Anwendungsbereich der Betriebsvereinbarung bestimmt |
Technische und persönliche Voraussetzungen, die für die mobile Arbeit erfüllt sein müssen (z.B. Internetverbindung, selbständiges Arbeiten) |
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