Autor: Garben |
Klauseln zur pauschalen Abgeltung aller Überstunden sind wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam. Unwirksam sind daher Klauseln wie:
"Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten."1)
"Der Arbeitnehmer erhält für die Über- und Mehrarbeit keine weitergehende Vergütung."2)
"Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten."3)
PraxistippGestalten Sie die Klauseln transparent, indem Sie den Umfang der Überstunden, der von der Abgeltung erfasst sein soll, klar definieren, z.B.: |
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|