Fehler 6: Vergütung von Reisezeiten

Autor: Garben

Weit verbreitet ist die Handhabe, dass Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nicht vergütet werden. Diese Praxis ist unzulässig.

Das BAG hat entschieden, dass - wenn nichts anderes vereinbart ist - erforderliche Reisezeiten stets vom Arbeitgeber zu vergüten sind.11) Abweichungen hierzu können im Arbeitsvertrag zwar geregelt werden. Bei Formularverträgen allerdings wird es wohl nicht ausreichen, Reisezeiten aus der vergütungspflichtigen Arbeitszeit vollständig auszunehmen. Die übliche Klausel im Arbeitsvertrag "Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit werden nicht vergütet" dürfte daher unwirksam sein.

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