Frage 1: Welche Fristen sind nach Erhalt einer Kündigung zu beachten?

Autor: Garben

Im Kündigungsrecht gelten kurze Fristen - sie reichen von wenigen Tagen bis zu drei Wochen. Die wichtigsten Fristen sind:

Frist für eine Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmachtsvorlage

War - was in der Praxis übrigens sehr häufig vorkommt - der Kündigung keine Vollmachtsurkunde im Original beigefügt, und war dem Arbeitnehmer auch nicht aus anderen Gründen bekannt, dass der Unterzeichner zum Ausspruch von Kündigungen berechtigt war, kann die Kündigung bereits aus formellen Gründen unverzüglich zurückgewiesen werden (§ 174 BGB).

Wie viel Zeit sich der Arbeitnehmer für die Zurückweisung lassen kann, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände nicht mehr unverzüglich.1) Es ist empfehlenswert, die Zurückweisung innerhalb von fünf Tagen nach der Kündigung auszusprechen.

Die berechtigte Zurückweisung der Kündigung hat zur Folge, dass diese unwirksam ist. Der Arbeitgeber muss das gesamte Kündigungsverfahren einschließlich Anhörung des Betriebsrats wiederholen. In Fällen, in denen am Ende einer Frist (z.B. Ende der Probezeit) gekündigt wurde, kann dieser Zeitverlust für den Arbeitnehmer erhebliche Vorteile haben.

Frist für eine Kündigungsschutzklage