Autor: Garben |
Die große praktische Bedeutung der Änderungskündigung liegt darin, dass sie Vorrang vor einer Beendigungskündigung hat. Der Arbeitgeber muss als milderes Mittel eine Änderungskündigung aussprechen, wenn dadurch eine Beendigungskündigung vermieden werden kann.
Nach der Rechtsprechung des BAG hat die Änderungskündigung selbst dann Vorrang vor der Beendigungskündigung, wenn der Arbeitnehmer in einem Vorgespräch die Änderung der Arbeitsbedingungen bereits abgelehnt hat.4)
Die Änderungskündigung muss - sofern das KSchG Anwendung findet - sozial gerechtfertigt sein, d.h., es muss ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegen.
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