Frage 17: Wie soll ich nach Erhalt einer Änderungskündigung reagieren?

Autor: Garben

Der Arbeitnehmer hat nach Ausspruch der Änderungskündigung drei Handlungsalternativen:

AnnahmeDer Arbeitnehmer kann das Angebot des Arbeitgebers zu den geänderten Vertragsbedingungen annehmen. Das Arbeitsverhältnis wird dann zu den neuen Bedingungen fortgeführt.

AblehnungNimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht innerhalb der Frist (siehe unten) an, gilt das Angebot als abgelehnt. In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.

Annahme unter VorbehaltLetztlich kann der Arbeitnehmer das Angebot des Arbeitgebers unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist und gleichzeitig Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Damit wird durch den Arbeitnehmer klargestellt, dass er das Angebot zeitweise bis zur gerichtlichen Klärung über die Wirksamkeit der Änderungskündigung akzeptiert.

Hinweis