Frage 18: Welche Fälle von Änderungskündigungen kommen in der Praxis häufig vor?

Autor: Garben

In der Praxis kommt es häufig zu folgenden Fallkonstellationen:

Änderung Aufgabengebiet: Obwohl im Arbeitsvertrag die Tätigkeit genau beschrieben ist, ändert der Arbeitgeber den Tätigkeitsbereich, indem der Arbeitnehmer nun weitere Aufgaben anderer Kollegen übernehmen soll oder ihm Aufgaben entzogen werden, für die der Arbeitnehmer jahrelang zuständig war.

Versetzung in andere Abteilung: Im Arbeitsvertrag ist festgelegt, dass der Arbeitsort z.B. "Köln" ist. Nunmehr soll der Arbeitnehmer in der Niederlassung des Arbeitgebers in Augsburg arbeiten.

Versetzung in andere Abteilung: Aufgrund eines Konflikts zwischen Kollegen soll der Arbeitnehmer die Abteilung wechseln. Muss der Arbeitgeber in einem solchen Fall zunächst eine Abmahnung aussprechen?

Änderung der Arbeitszeiten: Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass der Arbeitnehmer täglich von 8:00 Uhr-16:00 Uhr arbeiten muss. Nunmehr ändert der Arbeitgeber die Lage dieser Arbeitszeiten.

Entgeltsenkung: Dem Unternehmen geht es finanziell schlecht. Der Arbeitgeber mindert das Gehalt, da ansonsten die Existenz des Betriebs gefährdet ist.

Herabstufung: Der Arbeitnehmer war z.B. als "Leiter der Lohnabrechnung" beim Arbeitgeber beschäftigt. Nunmehr wurde ein neues EDV-Programm eingeführt, und der Arbeitnehmer soll über eine Änderungskündigung zum "Sachbearbeiter in der Lohnbuchhaltung" degradiert werden.