Frage 19: Habe ich im Fall einer Änderungskündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Autor: Garben

Wie bei der Kündigung gibt es auch bei der Änderungskündigung i.d.R. keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Dennoch enden auch bei einer Änderungskündigung die meisten Verfahren mit der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer; dies nicht, weil der Arbeitgeber hierzu vom Gericht verpflichtet werden kann, sondern weil sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Zahlung dieser freiwilligen Abfindung geeinigt haben. Die Höhe der Abfindung hängt i.d.R. von der richtigen Verhandlungstaktik und der Erfahrung des Rechtsanwalts ab.

Letzte redaktionelle Änderung: 02.08.2021