Autor: Garben |
Es gibt zahlreiche Gründe, die eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung (gleich ob begründet oder nicht) bereits aus formellen Gründen unwirksam machen, z.B.
Schriftform nicht eingehalten (z.B. per WhatsApp, Fax oder E-Mail), |
Kündigung vom Falschen unterschrieben, |
Betriebsrat nicht angehört oder nicht vollständig über alle belastenden und entlastenden Umstände informiert, |
Arbeitnehmer hat Sonderkündigungsschutz (z.B. als Schwerbehinderter, Betriebsratsmitglied, in Schwangerschaft, in Mutterschutz, in Elternzeit, in Pflegezeit, als Datenschutzbeauftragter), und der Arbeitgeber hat die erforderliche Zustimmung nicht eingeholt, |
Mitarbeiter ist aus sonstigen Gründen ordentlich unkündbar (z.B. § |
Fristen wurden nicht eingehalten, z.B. Anhörungsfrist des Betriebsrats (sieben bzw. drei Tage, § 102 Abs. 2 BetrVG), Zweiwochenfrist bei außerordentlicher Kündigung (§ 626 Abs. 2 BGB). |
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