Autor: Garben |
Sind im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, und besteht das jeweilige Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur kündigen aus
betriebsbedingten Gründen (siehe Teil 7/3.4 zur betriebsbedingten Kündigung), |
personenbedingten Gründen (siehe Teil 7/3.2 zur personenbedingten Kündigung) oder |
verhaltensbedingten Gründen (siehe Teil 7/3.3 zur verhaltensbedingten Kündigung). |
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