Frage 6: Wie hoch sollte die Abfindung sein?

Autor: Garben

Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar und hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die Überlegungen, welche Abfindung angemessen wäre, beginnen in der Praxis häufig mit der sogenannten "Regelabfindung". Im Kölner Raum beträgt diese z.B. 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Hat man diese Regelabfindung ermittelt, müssen die individuellen Faktoren des Einzelfalls "eingepreist" werden. Wichtige Faktoren dabei sind insbesondere:

Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage,

Bereitschaft des Arbeitnehmers, in den Betrieb zurückzukehren, wenn er die Klage gewinnt,

Bereitschaft des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer wieder aufzunehmen, wenn er die Klage verliert,

finanzielle Lage des Arbeitgebers,

Chancen des Arbeitnehmers am Arbeitsmarkt.

Erfolge bei den Abfindungsverhandlungen hängen darüber hinaus von vielen kleineren psychologischen Faktoren ab. So wird z.B. ein Arbeitgeber, der bereits gegenüber seinen Mitarbeitern damit geprahlt hat, den Arbeitnehmer hinausgeworfen zu haben, deutlich tiefer in die Tasche greifen, wenn er befürchten muss, dass der Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg hat und in den Betrieb zurückkehrt. Auf der anderen Seite wird ein Arbeitgeber, der weiß, dass der Arbeitnehmer bereits ein neues Anstellungsverhältnis gefunden hat, selbst dann keine hohe Abfindung zahlen, wenn er eine Niederlage bei Gericht befürchten müsste.