Frage 8: Muss ich mich auf eine Abfindung einlassen?

Autor: Garben

Nein, der Arbeitnehmer hat keine Verpflichtung, sich auf eine Abfindung einzulassen. In vielen Fällen mag ein Abfindungsvergleich sinnvoll sein, um den Streit zu beenden. Es gibt aber auch Fälle, bei denen es zu keinem Abfindungsvergleich kommt. Dies kann viele Gründe haben.Manchmal war der Arbeitgeber nicht bereit, sich auf die vom Arbeitnehmer geforderte Abfindungshöhe einzulassen.

Manchmal ist der Arbeitnehmer auch nicht an einer Abfindung interessiert, sondern möchte das Arbeitsverhältnis nach erfolgreicher Beendigung des Rechtsstreits fortsetzen. Dies gilt z.B. dann, wenn er davon ausgeht, dass der geführte Rechtsstreit das Vertrauensverhältnis in der unmittelbaren Arbeitsumgebung nicht erschüttert hat. So kommt es gerade in größeren Unternehmen häufig vor, dass sogar der unmittelbare Vorgesetzte hofft, dass sein Mitarbeiter den Kündigungsrechtsstreit gewinnt und in den Betrieb zurückkehrt. Der Arbeitnehmer muss in diesen Fällen nicht mit Restriktionen oder einer Abkühlung der Arbeitsatmosphäre rechnen, wenn er in den Betrieb zurückkehrt. Manchmal sind auch schlechte Aussichten am Arbeitsmarkt ein Grund dafür, dass ein Abfindungsvergleich nicht geschlossen wird. Wenn der Arbeitnehmer davon ausgehen muss, kein vergleichbares Beschäftigungsverhältnis mehr zu finden, nützt ihm auch eine hohe Abfindung nichts.