4/2.2.1 Allgemeines

Autor: Kloppenburg

Bei dem arbeitsgerichtlichen Verfahren handelt es sich um ein zivilprozessuales Verfahren, auf das im Wesentlichen die Vorschriften der ZPO für das Urteilsverfahren Anwendung finden. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die sich zum einen unmittelbar aus § 46 Abs. 2 Satz 2 ArbGG und zum anderen aus abweichenden Regelungen im ArbGG ergeben.

Letzte redaktionelle Änderung: 15.06.2020