4/2.8 Arbeitspapiere

Autor: Kloppenburg

Die Arbeitspapiere dokumentieren die Aufnahme, die Durchführung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, um die entsprechenden Daten gegenüber Behörden, dem Arbeitnehmer und berechtigten Dritten, z.B. Folgearbeitgebern, nachzuweisen. Die Dokumentation erfolgt zunehmend mittels elektronischer Speichermedien, insbesondere ist bereits seit geraumer Zeit die Lohnsteuerkarte abgeschafft.

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind die Arbeitspapiere auszufüllen und an den Arbeitnehmer herauszugeben. Für Klagen auf Erteilung und Herausgabe der Arbeitspapiere sind die Arbeitsgerichte zuständig (dazu im Einzelnen Teil 6/15.3). Die Herausgabe von Arbeitspapieren kann auch im Wege vorläufigen Rechtsschutzes geltend gemacht werden (siehe Teil 4/2.9.2).

Letzte redaktionelle Änderung: 30.11.2020