4/2.9.5 Entgeltzahlung

Autor: Kloppenburg

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Entgeltzahlung sind ein Entgeltanspruch, wegen des Risikos der Vorwegnahme der Hauptsache eine hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens und das Vorliegen einer dringenden, auf andere Art und Weise nicht zu beseitigenden Notlage.24)

Notlage

Von einer Notlage ist auszugehen, wenn und soweit anderweitige Einnahmen nicht die Pfändungsfreigrenzen25) erreichen. Bei den Einnahmen kann es sich um Arbeitslosengeld, Elterngeld usw. handeln. Auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe (für die regelmäßig allerdings auch die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen werden) oder Leistungen nach dem kann nicht verwiesen werden. Bezieht der Antragsteller bereits entsprechende Leistungen, kann ein darüber hinausgehender Betrag bis zur Pfändungsfreigrenze verlangt werden. Die Orientierung an den Pfändungsfreigrenzen ermöglicht eine auf den Einzelfall abgestellte Feststellung der zu beseitigenden Notlage. Auch ist einzusetzen. Bei der Höhe des einzusetzenden Vermögens ist eine Orientierung an § und den dazu entwickelten Grundsätzen möglich.