6/1.2.2 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Autor: Sitter

Außendienstmitarbeiter

Außendienstmitarbeiter (wie beispielsweise Monteure, Kundenbetreuer) sind regelmäßig Arbeitnehmer, auch wenn vielfach die örtliche Weisungsgebundenheit fehlt. Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich demgegenüber aufgrund anderweitiger Weisungsbindung (fachlich, zeitlich oder organisatorisch). So soll etwa die Einbindung in das Kundenbetreuungskonzept durch Dienstpläne (zeitliche Weisungsbindung) für den Status als Arbeitnehmer sprechen.42) Umgekehrt ist derjenige, den seinem Auftraggeber gegenüber keine Berichtspflichten oder sonstige Anzeigepflichten treffen, der in der Zeitplanung weithin frei ist und anderweitigen Beschäftigungen nachgehen kann, typischerweise freier Mitarbeiter.43)

Freie Berufe