6/10.2.1 Ausgangslage und Problematik

Autor: Schwab

Begriff

Unter dem Sammelbegriff der "Arbeitgeberhaftung"1) versteht man gemeinhin die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gegenüber dem von ihm beschäftigten Arbeitnehmer. Es geht somit darum, ob überhaupt und bejahendenfalls in welchem Umfang ein Arbeitgeber für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, die in seinen Schadens- bzw. Risikobereich fallen.

Haftungskomplexe

Im Einzelnen kommen folgende Verletzungs- bzw. Haftungsbereiche in Betracht:

Verletzung von zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Schutzpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer

Haftung für eingebrachte Vermögensgegenstände des Arbeitnehmers

Haftung für vom Arbeitnehmer selbst verursachte Eigenschäden

Freistellung des Arbeitnehmers von Schadensersatzansprüchen Dritter

Haftung bei Arbeitsunfällen

Haftung bei Nichtabführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen

Haftung wegen fehlenden Hinweises des Arbeitgebers zur unverzüglichen Arbeitslosenmeldung des Arbeitnehmers

Haftung wegen Verletzung von Auskunftspflichten bei Aktienerwerb