6/10.2.3 Verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitgebers

Autor: Schwab

6/10.2.3.1 Gefährdungshaftung

Allgemeine Gefährdungshaftung

Nachdem bisher die verschuldensabhängigen Einstandspflichten des Arbeitgebers erörtert worden sind, ist nunmehr von denjenigen Haftungsfällen die Rede, die eine persönliche Verantwortlichkeit (Verschulden) des Arbeitgebers nicht zur Voraussetzung haben. Vorab stellt sich deshalb die Frage nach einer "allgemeinen Gefährdungshaftung" des Arbeitgebers, d.h. nach einer von seinem Verschulden unabhängigen, lediglich auf einer durch die betriebliche Tätigkeit veranlasste Risiken beruhenden Haftpflicht. Von einer solchen grundsätzlich bzw. allgemein bestehenden Gefährdungshaftung wird man nicht zu Lasten des Arbeitgebers ausgehen können, wenngleich in dem einen oder anderen Ausnahmefall die Rechtsprechung eine Art "Gefährdungshaftung" entwickelt.44)

44)

Kritisch hierzu Müller-Glöge, in: FS Dieterich, 1999, S. 387 ff.; Borgmann, in: Hümmerich/Reufels, Gestaltung von Arbeitsverträgen, 3. Aufl. 2015, S. 712 ff.; MünchArbR/Reichold, 3. Aufl. 2009, § 85 Rdnr. 26.

6/10.2.3.2 Haftung für "eingebrachte Sachen" des Arbeitnehmers

Schutzpflicht für Vermögensgegenstände