Autor: Weyand |
Für die Kurzarbeit fehlt es an einer gesetzlichen Regelung, sie ergibt sich aus der Verringerung der für den Arbeitnehmer vereinbarten Arbeitszeit.
Im Unterschied dazu finden sich für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld, insbesondere dessen Voraussetzungen und Gewährung, detaillierte Regelungen im Arbeitsförderungsrecht des Sozialgesetzbuchs, das im SGB III zusammengefasst ist. Dies gilt zunächst für die Anspruchsvoraussetzungen, die ihre gesetzlichen Grundlagen in den §§ 95 -111a SGB III haben.
Die stehen in enger Beziehung zu den Regelungen des Arbeitsrechts. So ist der Anspruch auf Kurzarbeitergeld von der Verkürzung der Arbeitszeit für die Arbeitnehmer abhängig, die wiederum an die Beachtung der arbeitsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft ist. Zudem hat die Gewährung von Kurzarbeitergeld nicht unerhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis (siehe dazu Teil und 6/13.4).
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