6/13.1.3 Sonderregelungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit

Autor: Weyand

Vor dem Hintergrund der im Frühjahr 2020 rasch aufziehenden und seither anhaltenden Coronapandemie sah sich der Gesetzgeber veranlasst, eine Fülle von Gesetzen zu verabschieden, mit denen die Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt abgefedert werden sollten; sie sind größtenteils bis in die Gegenwart hinein in Kraft. Zudem wurde in dem sich anschließenden Zeitraum vielfach von den im SGB III enthaltenen Verordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Gesetze und Verordnungen:

6/13.1.3.1 Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld

Das erste Gesetz, das pandemiebedingte Sonderregelungen zur Kurzarbeit vorsah, war das im März 2020 im Eilverfahren verabschiedete "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld".3) Das Gesetz, das den Bezug des Kurzarbeitergeldes erleichterte, trat bereits am 15.03.2020 in Kraft, wobei seine Neuerungen rückwirkend schon ab dem 01.03.2020 galten.

3)

Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld v. 14.03.2020, BGBl I, 493.

6/13.1.3.2 Kurzarbeitergeld 2020

Eckpunkte der Sonderregelungen