6/13.3.3.3 Betriebsrat und leitende Angestellte

Autor: Weyand

Da leitende Angestellte nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen, kann die Anordnung der Kurzarbeit diesem Personenkreis gegenüber ohne die vorherige Zustimmung des Betriebsrats vorgenommen werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 23.06.2022