6/13.3.4.3 Kurzarbeit und Nebentätigkeit

Autor: Weyand

Nebentätigkeit während Kurzarbeit

Möchte der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit aufnehmen - die ihm nach Einführung der Kurzarbeit vermehrt zur Verfügung stehende (Frei-)Zeit setzt geradezu einen Anreiz zur Aufnahme einer solchen Tätigkeit -, stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang ihm dies möglich ist. Als Nebentätigkeit kommt dabei sowohl ein zweites Arbeitsverhältnis mit einer geringeren Arbeitszeit als der des (Haupt-)Arbeitsverhältnisses als auch eine entsprechende selbständige Tätigkeit als Gewerbetreibender oder Freiberufler in Betracht.

Grenzen der Nebentätigkeit

Gesetzliche Vorschriften zur Nebentätigkeit kennt das Arbeitsrecht nicht. Vereinzelt finden sich Bestimmungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, zudem sind Beschränkungen der Nebentätigkeit in Arbeitsverträgen etwa in Form eines Verbots, einer Genehmigungspflicht durch den Arbeitgeber oder der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Information des Arbeitgebers bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit anzutreffen. Zulässigkeit und Grenzen einer Nebentätigkeit ergeben sich deshalb aus allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen.

Zulässigkeit und Umfang der Nebentätigkeit