6/13.3.5.1 Betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit

Autor: Weyand

Für den Ausspruch von verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen während der Kurzarbeit gelten keine Besonderheiten; sie können daher auch während der Kurzarbeit ausgesprochen werden.

Nicht ohne weiteres gilt dies für betriebsbedingte Kündigungen. Denn wenn ein Arbeitgeber Kurzarbeit einführt, bringt er damit zum Ausdruck, dass nach seiner Einschätzung nur eine vorübergehende Betriebseinschränkung und ein entsprechender Arbeitsmangel vorliegt und diese nach einer gewissen Zeit durch einen wieder ansteigenden Personalbedarf abgelöst werden. Daher liegt die Frage nahe, ob mit der Zustimmung des Betriebsrats bzw. der Arbeitnehmer zur Einführung der Kurzarbeit eine Festlegung getroffen wurde, wonach betriebsbedingte Kündigungen zumindest so lange ausgeschlossen sind, wie die Kurzarbeit währt.

Tatsächlich spricht die Einführung von Kurzarbeit indiziell dafür, dass die Betriebseinschränkung und damit der Arbeitsausfall nur vorübergehender Natur sind, die eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen können. Zudem muss der Arbeitgeber die durch die Kurzarbeit geschaffenen Möglichkeiten ausschöpfen, um hierdurch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit zu erreichen und betriebsbedingte Kündigungen möglichst zu vermeiden.1)

Wegfall von Arbeitsverhältnissen