6/18.3.1.10 Mängel von Wettbewerbsvereinbarungen und ihre Rechtsfolgen

Autor: Wertheimer

Mängelkategorien

Die §§ 74 ff. HGB unterscheiden mehrere Mängelkategorien: Verstöße können zur Nichtigkeit, zur Unverbindlichkeit oder zur teilweisen Unverbindlichkeit der Vereinbarung führen.

Nichtigkeit

Unverbindlichkeit

Teilweise Unverbindlichkeit

Verstoß gegen Formgebot des § 74 Abs. 1 HGB

Komplett fehlende Karenzentschädigung i.S.d. § 74 Abs. 2 HGB 1)

Wettbewerbsverbot mit Minderjährigen (§ 74a Abs. 2 Satz 1 HGB)

Wettbewerbsverbot mit Auszubildenden, Volontären, Praktikanten (§ 12 Abs. 1 Satz 1, § 26 BBiG)

Wettbewerbsverbot auf Ehrenwort oder mit Dritten (§ 74a Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB)

Nichtigkeit nach BGB (§ 143 i.V.m. §§ 119 ff.; §§ 154 f., 104 ff., 116 ff., 138 BGB)

Zusage der Karenzentschädigung unterhalb der 50-%-Grenze (§ 74 Abs. 2 HGB)

Über § 74c HGB hinausgehende Anrechnung2)

Bedingte Wettbewerbsverbote3)