6/18.3.1.7 Gestaltung und Grenzen der Wettbewerbsenthaltungspflicht

Autor: Wertheimer

Inhaltliche Gestaltung

Wettbewerbsverbote können tätigkeitsbezogen1)

Beispiel

Der Mitarbeiter verpflichtet sich, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Messgeräte zu vertreiben.

oder unternehmensbezogen2) ausgestaltet werden.

Beispiel

Der Mitarbeiter verpflichtet sich, nach seinem Ausscheiden nicht für ein Unternehmen tätig zu werden, welches Messgeräte herstellt und vertreibt.

Praxistipp

Ist aus Arbeitgebersicht nicht abschätzbar, welche konkrete Tätigkeit der Arbeitnehmer später in einem Konkurrenzunternehmen ausüben wird, sollte im Regelfall eher zu einem unternehmensbezogenen Wettbewerbsverbot geraten werden. Bei einem Wettbewerbsverbot kann ferner zwischen der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sowie dem Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses differenziert werden;3) auch eine sonstige Tätigkeit kann mit einem Wettbewerbsverbot unterbunden werden, womit z.B. das Wirken als Strohmann4) oder Leiharbeitnehmer erfasst wird. Sorgen Sie für eine klare Formulierung, da mit dem Verbot der Eingehung eines Arbeitsverhältnisses eine spätere selbständige Tätigkeit nicht automatisch erfasst wird.