6/4.1 Besondere Vergütungsarten

Autor: Sadtler

Entgeltformen

Zusätzlich zu dem Grundgehalt, Zuschlägen und Zulagen werden häufig auch Sonderformen der Vergütung gewährt, die die Arbeitsleistung, den Erfolg, die Motivation und/oder die Betriebstreue und -zugehörigkeit des Arbeitnehmers honorieren sollen. In diese Kategorie fallen Provisionen, Anwesenheitsprämien, Tantiemen, Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen oder Aktienoptionen. Die Beteiligung des Arbeitnehmers am Umsatz oder am Unternehmen soll dazu führen, dass die Arbeitnehmer sich stärker engagieren und einen größeren Beitrag zum Erfolg des Unternehmens leisten.

Die o.g. Sonderformen der Arbeitsvergütung können in unterschiedlichen Zyklen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) oder aber auch nur anlässlich eines besonderen Ereignisses (z.B. 25-jähriger Betriebszugehörigkeit) gezahlt werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.03.2022