Autor: Sadtler |
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach §
Anders ist es dann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsunfähigkeit wirksam angefochten wird, denn dann wirkt die Anfechtung ex tunc auf den Zeitpunkt zurück, zu dem die Arbeitsleistung krankheitsbedingt nicht mehr erbracht und damit das Arbeitsverhältnis außer Vollzug gesetzt wurde.54)
Wird der Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zur Abwendung der Zwangsvollstreckung prozessbeschäftigt, und wird die Kündigung dann später als wirksam bestätigt, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch.55)
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