6/9.3.2 Geltendmachung

Autor: Sadtler

6/9.3.2.1 Inhalt

Materielle Anforderungen

Der Arbeitnehmer kann die Verringerung seiner Arbeitszeit verlangen, d.h., er hat einen Anspruch, den er sowohl dem Grunde als auch dem Umfang nach geltend machen muss. Inhaltlich muss das Teilzeitverlangen - als Antrag auf Abschluss eines Änderungsvertrags i.S.d. § 145 BGB - so konkret formuliert sein, dass der Arbeitgeber es mit einem einfachen "Ja" oder "Nein" beantworten kann. Vor allem der Umfang der Verringerung muss eindeutig bestimmt, zumindest aber bestimmbar sein.6)

Dauerhaftes Teilzeitverlangen

Der Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG führt zu einer zeitlich nicht begrenzten Reduzierung der Arbeitszeit. Verlangt der Arbeitnehmer lediglich eine befristete Verringerung der Arbeitszeit, fehlt es an einem wirksamen Verlangen i.S.d. § 8 Abs. 1 TzBfG.7) Eine befristete Arbeitszeitverringerung ist seit dem 01.01.2019 jedoch in § 9a TzBfG vorgesehen (siehe dazu Teil 6/9.3.8). § 8 TzBfG betrifft darüber hinaus nur die Dauer der Arbeitszeit, eine Änderung der Arbeitsaufgabe oder des zugewiesenen Arbeitsplatzes kann nicht verlangt werden.8)